Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
22.02.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
29.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022
29.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022
29.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022
02.08.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
11.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.12.2020 bis zum 31.12.2020
11.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.12.2020 bis zum 31.12.2020
10.12.2020
Neueintragungen